Die Straßenverkehrsordnung schreibt in Deutschland vor, dass Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm oder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr bei Autofahrten durch einen Kindersitz gesichert sein müssen. Sobald der Nachwuchs größer oder älter ist, darf er ohne Kindersitz mitfahren. Dennoch können Sie als Eltern natürlich selbst darüber entscheiden, ob sie ihr Kind weiterhin im Kindersitz transportieren. Das ist vor allem sinnvoll, wenn es zwar schon zwölf Jahre alt, aber kleiner als 150 cm ist, da in diesem Fall der Sicherheitsgurt keinen ausreichenden Schutz bietet.

Welche Normen gibt es?

Aktuell sind in der EU drei Normen für Auto-Kindersitze erlaubt: ECE R 44/03, ECE R 44/04 sowie UN R 129 (auch bekannt als i-Size). Kindersitze der Norm R 44/03 sind allerdings nicht empfehlenswert, da diese Modelle seit 2009 nicht mehr verkauft werden dürfen und somit inzwischen mindestens 13 Jahre alt sind. Grundlegend unterscheiden sich die Normen darin, dass sie die Sitze nach Gewicht (R 44-03 und R 44-04) oder nach Größe (UN R 129) sortieren. Konkret bedeutet das: Ist Ihr Sitz nach ECE R 44 zugelassen, darf er nicht mehr genutzt werden, sobald Ihr Kind das zugelassene Maximalgewicht erreicht hat. Bei einer Zulassung nach UN R129 ist der Sitz nicht mehr passend, sobald die zugelassene Maximalgröße erreicht ist. Die entsprechenden Angaben finden Sie auf dem Zulassungsaufkleber des Sitzes.

Wann welcher Sitz?

Grundsätzlich unterscheidet man drei unterschiedliche Sorten von Kindersitzen:

Babyschale

Babyschalen sind für Neugeborene und Säuglinge gedacht – meistens sind sie etwa bis zum ersten Geburtstag des Kindes die passende Wahl. Babyschalen werden immer rückwärtsgerichtet eingebaut. Sie lassen sich entweder mit dem Autogurt oder einer Basisstation befestigen. Die meisten Modelle haben einen Tragebügel, sodass Sie Ihr Kind auch außerhalb des Wagens einfach damit transportieren können.

Kindersitz

Ist Ihr Kind aus seiner Babyschale herausgewachsen, wechselt es in einen Kindersitz für Kleinkinder. Im Gegensatz zur Babyschale gibt es beim Kindersitz auch Modelle, die vorwärtsgerichtet eingebaut werden. Laut Gesetz müssen Kinder allerdings bis zu einem Gewicht von 13 kg (ECE R 44) bzw. sogar bis zu einem Alter von 15 Monaten (i-Size) in jedem Fall rückwärtsgerichtet transportiert werden. Kein Wunder: Rückwärtsgerichtete Modelle – auch Reboarder genannt – haben sich in Tests als die sicherere Variante herausgestellt. Das liegt daran, dass bei einem Unfall oder wenn Sie abrupt bremsen müssen die empfindliche Halswirbelsäule des Kindes im Reboarder erheblich weniger belastet wird als im vorwärtsgerichteten Sitz. Einziger Nachteil: Manche Kinder vertragen das Rückwärtsfahren nicht. Damit Eltern sich nicht immer wieder neue Kindersitze anschaffen müssen, haben einige Hersteller Modelle im Angebot, die sowohl rückwärts als auch vorwärts genutzt werden können.

Sitzerhöhungen

Wenn der Kindersitz zu klein für Ihr Kind geworden ist, es aber laut Gesetz noch nicht ohne im Auto mitfahren darf, kann eine sogenannte Sitzerhöhung die nötige Sicherheit bieten. Sitzerhöhungen haben kein eigenes Gurtsystem, stattdessen wird Ihr Kind darin mit dem Autogurt gesichert. Darüber hinaus gibt es verschiedene Merkmale, die Sie beim Kauf beachten sollten. Die sicherste Variante der Sitzerhöhung hat eine Rückenlehne mit Kopfstütze, die einen zuverlässigen Seitenaufprallschutz bieten. Außerdem verfügt sie über zwei ausgeprägte Führungshörner links und rechts, die dafür sorgen, dass der Gurt im Beckenbereich des Kindes gut verläuft und nicht in den empfindlichen Bauchbereich hochrutscht. Von einfacheren Varianten, die keinerlei Schutz für Becken-, Schulter- und Kopfbereich des Kindes bieten, ist dagegen abzuraten. Generell sollten Sie so lange wie nur möglich einen Sitz mit fester Rückenlehne für Ihr Kind nutzen, selbst wenn es laut Gesetz nicht mehr darin sitzen müsste.

Worauf ist noch zu achten?

Experten zufolge ist die hintere Sitzreihe der sicherste Platz für den Kindersitz. Für kleinere Kinder kommt auch der Beifahrersitz infrage. In diesem Fall muss aber der Beifahrer-Airbag unbedingt deaktiviert sein – ein auslösender Airbag könnte sonst zur tödlichen Gefahr für das Kind werden. Eine weitere Gefahrenquelle sind fehlerhaft montierte Sitze. Nicht jeder Sitz lässt sich in jedes Auto und an jedem Platz darin einbauen. Deshalb ist es ratsam, die Gebrauchsanleitung sowohl der Fahrzeug- als auch der Kindersitzhersteller vor der Anschaffung genau durchzulesen und nach entsprechenden Hinweisen abzusuchen.

Unser Erste-Hilfe-Notfallplan

Egal, ob Sie mit dem Auto, dem Fahrrad oder anderen Verkehrsmitteln unterwegs sind, kleine Unglücke passieren überall.

Unser Erste-Hilfe-Notfallplan für Babys und Kleinkinder verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über die notwendigen ersten Schritte und alle wichtigen Telefonnummern.

Im Zweifel und in ernsthaften Notfällen ist immer der Notarzt unter der 112 zu rufen.   

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Autor: Mobil Krankenkasse

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