Rehabilitation für Kinder und Jugendliche
Eine Reha kann Kindern helfen, ihre chronische Krankheit zu lindern und die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.
Inhaltsübersicht
Was ist eine Rehabilitation für Kinder und Jugendliche?
Die medizinische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche (auch Kinderreha genannt) ist eine ärztlich verordnete Maßnahme, die in einer stationären Einrichtung durchgeführt wird. Die Auswahl der Einrichtung kann aufgrund gesetzlicher Grundlagen mitbestimmt werden, wobei vorrangig medizinische Aspekte entscheidend sind.
Die Beantragung der Reha erfolgt vorab bei der Krankenversicherung oder der Deutschen Rentenversicherung.
Ziele der Reha für Kinder und Jugendliche:
- Linderung chronischer Krankheiten oder psychischer Störungen
- Vorbeugung einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes
- Vermeidung von Folgeschäden der Erkrankung
- Nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität und Steigerung der Leistungsfähigkeit
Dauer der Reha:
- in der Regel vier Wochen
- bei bestimmten Indikationen auch länger (z. B. psychischen Rehamaßnahmen)
- Rehabilitationsziel in 4 Wochen nicht erreicht: Verlängerung der Maßnahme möglich (medizinisch begründeter Verlängerungsantrag der Einrichtung erforderlich)
Wann kommt eine Rehabilitation in Frage?
Eine Rehabilitation für Kinder und Jugendliche kann bei verschiedenen chronischen Erkrankungen in Betracht gezogen werden, u.a. bei:
- Adipositas
- Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale, Mukoviszidose)
- Erkrankungen der inneren Organe
- Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats
- Hautkrankheiten (z. B. Neurodermitis)
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Krebserkrankungen
- neurologischen Erkrankungen (z. B. Epilepsie)
- psychosomatischen und psychomotorischen Störungen (z. B. ADHS, Essstörungen, Verhaltensstörungen)
- Stoffwechselkrankheiten (z. B. Diabetes mellitus)
Hinweis: Akute (Infektions-)Erkrankungen sind keine Indikation für eine Kinder-Reha.
Beantragung und Kostenübernahme
Für die Kostenübernahme einer Rehabilitation für Kinder und Jugendliche sind die Deutsche Rentenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung gleichermaßen zuständig.
Sie können die Maßnahme also entweder bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder bei uns beantragen. Der Unterschied liegt vor allem in der Zuzahlungsregelung:
- Rentenversicherung: Wegfall der Zuzahlung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
- Krankenversicherung: Wegfall der Zuzahlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Für beide Kostenträger gilt:
- Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder bei medizinischer Notwendigkeit werden auch die Kosten für eine Begleitperson (Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten) übernommen.
So beantragen Sie die Rehabiliation:
So erreichen Sie uns
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Fachberatung. Unter der Telefonnummer 0800 255 0800 können Sie uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 - 19:00 Uhr erreichen. Alternativ erreichen Sie uns auch per Post oder E-Mail.